Dein Auto ist nur auf dich zugelassen und du willst es einem Freund oder Verwandten leihen? Mit dem Drittfahrer-Schutz bist Du immer auf der sicheren Seite. Was ist genau mit dem Drittfahrer-Schutz abgesichert? Die Regressforderungen und Prämiennacherhebungen des bestehenden Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherers bis maximal 5.000 EUR für in Deutschland angemeldete Fahrzeuge. Abschlusshinweis: Der Versicherungsvertrag für die spezielle Zusatzversicherung kann ab einem Tag abgeschlossen werden (24 Stunden ist die Mindestlaufzeit des Vertrages) Maximal kann man den Schutz für 27 Tage abschließen. Die Zeit dazwischen kann individuell bestimmt werden.
Wichtige Produktinfos zum Drittfahrer-Schutz auf einem Blick:
Hinweis: Welche Fahrzeuge sind versicherbar? Versichert sind alle von Bekannten temporär und unentgeltlich überlassenen und in Deutschland
zugelassenen Personenkraftwagen, die folgende Kriterien erfüllen:
Tachostand von nicht mehr als 250.000 km, Neuwert von nicht mehr als 75.000,- EUR. Motorleistung von nicht mehr als 150 kW. Fahrzeugalter von maximal 20
Jahren.
Umfassende Informationen zum speziellen Versicherungsschutz und auch alle Ausschlüsse im Detail findest du in den Produktinformationen und den Versicherungsbedingungen. Die Produkt- und Verbraucherinformationen zum Drittfahrer-Schutz von die Bayerische. Die Versicherungsbedingungen für das Produkt Drittfahrerschutz von die Bayerische.
Hinweis (Stand Februar 2023): Das Produkt wird aktuell leider nicht angeboten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Weiteren speziellen Kurzzeit-Versicherungsschutz für mehr Mobilität im Straßenverkehr z.B.:
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